AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms
für den Verkauf von Waren und Eintrittskarten-Arrangements
vom 27.05.2008
1. Vertragsgegenstand
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms und ihren Kunden hinsichtlich der Bestellungen von Eintrittskarten-Arrangements für die Nibelungenfestspiele in Worms sowie Eintrittskarten und Waren über das Internet, per Telefon oder in den Verkaufsstätten der Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms.
1.2 Alle Lieferungen und Leistungen, die Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms für den Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms und dem Kunden getroffen werden, sind unbeschadet deren rechtlicher Wirksamkeit zu Nachweiszwecken in Textform zu dokumentieren.
2. Vertragspartner
Vertragspartner der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms, vertreten durch die Geschäftsführer Ulrich Mieland und Sascha Kaiser, Von-Steuben-Str. 5, 67549 Worms und der Kunde.
3. Vertragsabschluss
3.1 Die Angebote der Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms im Internet, Programmheften, Prospekten und sonstigen Publikationen stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei der Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
3.2 Nach Abgabe dieses Angebots per Internet erhält der Kunde eine Zugangsbestätigung. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine Auftragsbestätigung im Sinne einer verbindlichen Annahme des Vertragsangebotes seitens der Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms dar.
3.3 Die Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt. Die Auslieferung der bestellten Waren oder Eintrittskarten-Arrangements steht der Auftragsbestätigung/Annahmeerklärung gleich. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit Zugang der bestellten Waren oder Eintrittkarten beim Kunden zustande.
4. Preise
4.1 Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
4.2 Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur innerhalb Deutschlands.
5. Zahlung
5.1 Die Zahlung der bestellten Waren und Eintrittskarten erfolgt per Vorkasse oder per Nachnahme.
5.2 Nach Eingang der geforderten Zahlung wird die Zusendung der bestellten Waren und Eintrittskarten oder Eintrittskarten-Arrangements durchgeführt.
6. Eigentumsvorbehalt
Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms nicht zulässig
7. Kein Widerrufs- oder Rückgaberecht bei Eintrittskarten-Arrangements
Bei Bestellung von Eintrittkarten und Eintrittskarten-Arrangements besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht des Bestellers, da gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden. Jede Bestellung von Eintrittkarten und Eintrittskarten-Arrangements ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms bindend und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der bestellten Karten.
8. Widerrufsrecht bei Waren im Fernabsatz
Bei Waren, die im Wege des Fernabsatzes bestellt wurden, steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. In diesem Fall gilt die nachstehende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms
Von-Steuben-Straße 5
67549 Worms
info@kvg-worms.de
Telefax 06241 2000-399
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter »Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise« versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Es handelt sich um das Widerrufsrecht im Sinne der Regelungen zum Fernabsatz im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 312b, 312d, 355 BGB) und dieses Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher iSv §13 BGB, nicht aber für Unternehmer iSv §14 BGB.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Darüber hinaus besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Außerdem besteht ein Widerrufsrecht nicht beim Abschluß von Zeitschriften-Abonnements, sofern der Wert des Abonnements 200 Euro nicht übersteigt, sowie bei der Lieferung einzelner Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
9. Falschlieferungen
9.1 Der Kunde hat die ihm gelieferten Eintrittkarten, Eintrittskarten-Arrangements und Waren unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit seinem Angebot und der Auftragsbestätigung zu vergleichen und eine eventuelle Falschlieferung unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich gegenüber der Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms anzuzeigen.
9.2 Bei Falschlieferungen, insbesondere fehlerhaft ausgestellter Eintrittkarten oder Eintrittskarten-Arrangements, erhält der Kunde, sofern dies für die Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms aufgrund des Verkaufsstandes möglich ist, kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Eintrittskarten-Arrangements bzw. Waren.
9.3 Sollte eine Ersatzlieferung aufgrund des Verkaufstandes nicht mehr möglich sein, erstattet die Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms den vom Kunden gezahlten Kaufpreis zurück.
Die Schriftform ist eingehalten, wenn der Besteller die Mitteilung an die Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms per Post, Telefax oder E-Mail sendet.
10. Haftungsbeschränkungen
10.1 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms oder Erfüllungsgehilfen die Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Eine vorvertragliche Haftung, sowie die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10.2 Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Da die Datenkommunikation über das Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann, haftet die Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Angebots und für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.
11. Besondere Bedingungen hinsichtlich der Veranstaltung Nibelungen-Festspiele
11.1 Einlass erfolgt circa 30 Minuten vor Aufführungsbeginn.
11.2 Nach beendetem Einlass besteht kein Anrecht auf Einlass oder Anspruch auf Rückzahlung oder Wandlung der Eintrittskarte.
11.3 Die Aufführungen finden bei allen Wetterlagen statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, im Einzelfall den Beginn einer Veranstaltung zu verschieben oder die Veranstaltung zu unterbrechen, wenn eine Gefährdung der Mitwirkenden oder der Zuschauer besteht oder die Durchführung der Veranstaltung aus anderen Gründen unmöglich wird. Wetterbedingte Absagen von Veranstaltungen erfolgen grundsätzlich erst am Veranstaltungsabend und am Veranstaltungsort.
11.4 Muss eine Veranstaltung abgesagt oder vor der Pause wetterbedingt abgebrochen werden, erfolgt Kartenumtausch, Erstattung oder die Durchführung einer Ersatzvorstellung an einem anderen Spieltag nach billigem Ermessen des Veranstalters. Bei einem Abbruch nach Pausenbeginn besteht kein Anspruch auf Kartenumtausch, Erstattung oder Durchführung einer Ersatzveranstaltung. Bei Veranstaltungen ohne Pause besteht ein Anspruch nur, wenn die Veranstaltung innerhalb der ersten Hälfte der Spielzeit abgebrochen wird. Die Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Fahrt- und Übernachtungskosten, richtet sich nach § 10 dieser AGB.
11.5 Aufführungsabsagen, bedingt durch höhere Gewalt, schließen Rückzahlungen aus.
11.6 Bei Bestellungen werden die Plätze bestmöglich entsprechend der Reihenfolge der Bestellung vergeben. Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte der gewünschte Aufführungstag bzw. die Kategorie vergriffen sein, erhält der Besteller soweit möglich, Mitteilung. Der Erwerber bzw. der Halter einer Eintrittskarte verfügt nur über ein Recht der bezogenen Kategorie, nicht des einzelnen Sitzplatzes.
11.7 Aus Sicherheitsgründen ist die Anzahl der Rollstuhlfahrerplätze beschränkt. Sollte eine Begleitperson in einem amtlichen Nachweis definiert sein, erhält diese freien Zutritt in der selben Vorstellung wie der Rollstuhlfahrer.
11.8 Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Veranstaltung ist untersagt. Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen sind aus urheberrechtlichen (leistungsschutzrechtlichen) Gründen nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Mobiltelefone, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
11.9 Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
11.10 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden.
11.11 Die Nibelungen-Festspiele gGmbH behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern. Besetzungs- und Programmänderungen oder veränderte Anfangszeiten begründen keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
11.12 Weder der Kartenerwerber noch der Karteninhaber noch sonstige Dritte sind berechtigt, die Eintrittskarte oder die sich aus ihr ergebenden Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Nibelungen-Festspiele gGmbH an dritte Personen zu übertragen und hierfür ein Entgelt zu verlangen, welches das an die Nibelungen-Festspiele gGmbH gezahlte oder zu zahlende Entgelt übersteigt.
11.13 Jeder Karteninhaber willigt unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der Nibelungen-Festspiele gGmbH oder deren Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein. § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleibt unberührt.
11.14 Das Personal der Nibelungen-Festspiele gGmbH bzw. die von ihr beauftragten Personen sind berechtigt, Besucher aus den Vorstellungshäusern bzw. aus von ihr genutzten Räumlichkeiten zu weisen, wenn der Kartenverkauf durch sie behindert, andere Besucher belästigt werden oder in anderer Weise durch sie der Vorstellungsbetrieb gestört wird bzw. die Gefahr von Störungen besteht.
12. Datenschutz und Datenverarbeitung
Die Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms bearbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden von der Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms in dem für die Begründung, Ausgestaltung und Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Kultur und Veranstaltungs GmbH Worms ist berechtigt, diese Daten an von ihr mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle einer nichteinbezogenen oder unwirksamen Vorschrift tritt in diesem Falle die einschlägige gesetzliche Regelung.
13.2 Worms ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Die Geltung des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG ) wird ausgeschlossen, es gilt deutsches Recht.
